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Webcam
Webcam Pyhrn
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In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund
um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte
nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas,
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Die Unterstützung für pflegende Angehörige wird seit dem 1.1.2012 nicht mehr über die Landesverwaltung, sondern über das
Sozialministerium - Service abgewickelt.
Die Pensionsversicherungsanstalt hat zur finanziellen Unterstützung von Pensionisten und Versicherte für besonders berücksichtigungswürdige Fälle (unverschuldete Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis) einen Unterstützungsfonds eingerichtet.
Eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds ist vom Pensionsbezieher zu beantragen. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise (Rechnungen) - erfolgen.
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird.
Gemäß § 24 Abs. 3 Stmk. Leichenbestattungsgesetz dürfen die Aschenreste außerhalb eines Friedhofes nur mit Bewilligung der Gemeinde beigesetzt bzw. verwahrt werden. Eine Bewilligung kann dabei nur erteilt werden, wenn mit Sicherheit erwartet werden kann, dass sie nicht missbraucht wird und die beabsichtigte Beisetzungs- bzw. Verwahrungsfrist nicht gegen Anstand und gute Sitte verstößt. Die Kosten für den Bescheid nach Vorlage eines entsprechenden Ansuchens betragen € 7,27 Verwaltungsabgabe zuzüglich € 14,30 Eingabengebühr.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Markus Schaupensteiner Tel.: 03612/22881-117.
Kartenansicht von Liezen
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