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Stadtgemeinde Liezen
Rathausplatz 1
8940 Liezen
+43 (0)3612 22881-0
stadtamt@liezen.gv.at
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Stadtamt Liezen
Rathausplatz 1
A-8940 Liezen
Email: stadtamt@liezen.gv.at
Web: www.liezen.gv.at

Die gemeindeeigenen Parkplätze an der südlichen Döllacher Straße mit Zufahrt gegenüber der Schlosserei Walcher stehen kostenlos und zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung!
Infos: Bürgerservice Liezen Tel.: 03612 /22 88 1 - 0
EMail: stadtamt@liezen.gv.at

Am Parkplatz an der Pyhrnstraße beim ehemaligen "Hofer" ist das Parken zu folgenden Gebühren möglich:
pro Stunde € 0,10.
Parkgebührenpflicht 10 Stunden pro Tag (1,-- Parkgebühr für den gesamten Tag)
Es können maximal € 10,-- an Gebühren entrichtet werden. Da Samstag und Sonntag keine Parkgebühren anfallen, kann die Parkgebühr somit für 14 Tage entrichtet werden!
Informationen: Bürgerservice Liezen Tel.: 03612 / 22 88 1 - 0
E-Mail: stadtamt@liezen.gv.at

Die Stadtgemeinde Liezen hat vor kurzem vier Defibrillatoren, die frei zugänglich sind, montiert. Plötzliche Herzstillstände treten ohne Vorwarnung ein. Durch eine Defibrillation erhöht sich die Chance, dass ein Betroffener überlebt, entscheidend.
Hier die Standorte im Überblick:
Rathaus: rechts vom Eingang in der Hauptstraße
Schwimmbad: links vom Ein- und Ausgangsbereich
Ennstalhalle: rechts vom Eingang in der Fußgängerzone
Informationen erhalten sie auf der Website der Caritas Steiermark !

Ausländische Dokumente aus Staaten, die nicht Mitglieder des Haager Beglaubigungsübereinkommens sind bzw keine bilateralen Verträge mit Österreich bestehen, müssen nach Abschluss des innerstaatlichen Beglaubigungsweges im Herkunftsstaat zwingend vom dortigen Außenministerium letztbeglaubigt, sodann grundsätzlich von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsstaat der Urkunde überbeglaubigt sein, um in Österreich Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Können Dokumente diese Erfordernisse NICHT aufweisen, müssen sie jedenfalls vom Außenministerium des Herkunftsstaates sowie von der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich überbeglaubigt sein, bevor sie vom Legalisierungsbüro letztbeglaubigt werden können.
Legalisierung: beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Diplomatische Beglaubigung = Beglaubigung der Unterschrift des Legalisationsvermerkes (= Bestätigung der Echtheit der Apostille auf der Urkunde durch das Außenministerium des Ausstellungslandes) auf der ausländischen Urkunde durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland
Innerstaatlicher Beglaubigungsweg in Österreich:
1. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, das für das Standesamt zuständig ist
2. Amt der zuständigen Landesregierung in den jeweiligen Landeshauptstädten
3. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien
4. zuständige ausländische Botschaft bzw das Konsulat (meist in Wien)
Weitere Informationen erhalten Sie
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